BMWi NEWSLETTER on Fri, 16 Nov 2001 13:08:10 +0100 (CET)


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[rohrpost] [Pressemitteilungen] BMWi-Studie zu Software-Patentierung undWettbewerbsfXhigkeit der deutschen Softwarebranche


BMWi-Studie zu Software-Patentierung und Wettbewerbsfähigkeit der deutschen
Softwarebranche

Die Innovationsdynamik im Softwarebereich und die Besonderheiten der
Softwareentwicklung
- Sequenzialität (hohe Rate der Codewiederverwendung), Nutzung von offenem Code
und häufige Notwendigkeit der Interoperabilität - müssen bei der Regelung der
Patentierbarkeit besondere Berücksichtigung finden, so eine zentrale
Feststellung
einer für das BMWi erstellten Studie. Dazu gehöre auch die weitere Entfaltung
der Open Source Software-Entwicklung, deren Leistungsfähigkeit in Zukunft
erhalten
werden müsse.

In der Studie "Mikro- und makroökonomische Implikationen der Patentierbarkeit
von Softwareinnovationen: Geistige Eigentumsrechte in der
Informationstechnologie
im Spannungsfeld von Wettbewerb und Innovation" hat das Karlsruher Fraunhofer
Institut für Systemtechnik und Innovationsforschung (FhG ISI) im Wege einer
Befragung
das Innovationsverhalten sowie Markt-, Wettbewerbs- und Schutzstrategien von
263 deutschen Unternehmen (einschließlich Freier Entwickler) in den
verschiedenen
Bereichen der Softwarebranche unter ökonomischen Aspekten analysiert. Der
Projektpartner,
das Münchener Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales
Patent-,
Urheber- und Wettbewerbsrecht (MPI), erstellte eine rechtsvergleichende
Untersuchung
im Hinblick auf die de facto-Patentierbarkeit von computerprogramm-bezogenen
Erfindungen in den drei großen Rechtsräumen Deutschland/Europa, USA und Japan
auf Basis der Entwicklung der jeweiligen Rechtsprechung.

Beide Institute können auf Basis ihrer Untersuchungsergebnisse gegenwärtig
weder
eine radikale Beschneidung noch eine Ausweitung der Patentierfähigkeit im
Bereich
der Softwareentwicklung empfehlen. Daraus folge insbesondere, dass Deutschland
bzw. Europa nicht dem US-amerikanischen Modell der breiten Patentierbarkeit von
Software und speziell von Geschäftsmethoden folgen sollte. Die Gutachter
plädieren
jedoch für eine zügige, für die Rechtssicherheit der Akteure notwendige
Rechtsharmonisierung
und -klarstellung im Rahmen der Europäischen Union, möglichst auch auf Ebene
der Welthandelsorganisation.

Die Feststellungen und Empfehlungen von FhG ISI und MPI, die neben dem
rechtlichen
Rahmen vor allem strukturelle Veränderungen und Neuerungen zur
Effizienzsteigerung
der Patentprüfung und Recherchemöglichkeiten zum Gegenstand haben, können nun
in die Diskussion über einen "europäischen Weg" in der Frage der
Patentierbarkeit
von Computerprogrammen im Rahmen der Europäischen Union und der Europäischen
Patentorganisation eingebracht werden. Ein Vorschlag zielt etwa auf die weitere
Unterstützung des Wissensaufbaus über das heimische und internationale
Patentsystem
mit Schwerpunkt auf Softwarepatenten. Ferner ist es nach Auffassung der
Gutachter
erforderlich, strukturell bedingte Nachteile von kleineren und mittleren
Unternehmen
bei der Nutzung des Patentsystems weiter zu verringern. Hierzu müssten die
Kosten
für die Anmeldung und Durchsetzung von Patenten systematisch gesenkt werden.
Hier könne an bestehende Maßnahmen der Bundesregierung wie beispielsweise der
KMU-Patentaktion des Bundesministeriums für Bildung und Forschung angeknüpft
werden.

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie hatte den
Forschungsauftrag
Anfang dieses Jahres in Auftrag gegeben, um mikro- und makroökonomische
Implikationen
der aktuellen rechtlichen Regelungen bzw. möglicher Veränderungen analysieren
zu lassen. Eine geplante Streichung des Patentierungsverbots für
Computerprogramme
in Artikel 52 Europäisches Patentübereinkommen (EPÜ) war von der
EPÜ-Revisionskonferenz
im November 2000 mit Blick auf das von der EU-Kommission angekündigte
Richtlinienvorhaben
zur Harmonisierung der Patentierbarkeit von computer-bezogenen Erfindungen in
der Europäischen Union zunächst ausgesetzt worden. Die Kommission will den
Richtlinienvorschlag
dem Vernehmen nach noch vor Ende dieses Jahres vorlegen; die nächste
EPÜ-Revisionskonferenz
wird im Juni 2002 stattfinden.

Sie finden die Studie auf unserer Homepage unter:
http://www.bmwi.de/Homepage/Politikfelder/Technologiepolitik/Rahmenbedingungen/I
nnovationsfreundlicher%20Rahmen.jsp



Weiterführende Links:

Fraunhofer Institut für Systemtechnik und Innovationsforschung:
http://www.isi.fhg.de

Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Patent-, Urheber- und
Wettbewerbsrecht: http://www.intellecprop.mpg.de/

Zusammenfassung der Konsultationsergebnisse der EU-Kommission:
http://europa.eu.int/comm/internal_market/de/indprop/softpatanalyse.htm

Ergebnisse der Internet-Befragung des Britischen Patentamtes:
http://www.patent.gov.uk/news/software.htm

Ergebnisse der Konsultationen der französischen Regierung:
http://www.industrie.gouv.fr/observat/innov/carrefour/f2o_brevet.htm

Europäisches Patentamt/Aktuelle Prüfungsrichtlinien für Computerprogramme:
http://www.european-patent-office.org/news/pressrel/2001_10_05_d.htm

Patentserver des Bundesministeriums für Bildung und Forschung:
http://www.patente.bmbf.de


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